IGEL - Was ist das?

Als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen. Laut Gesetz müssen diese Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (§ 12 Sozialgesetzbuch V)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe zahlen die Krankenkassen einen Pauschalbetrag, unabhängig davon, wie viele Leistungen der Patient in Anspruch nimmt. Darüber hinaus gibt es aber wünschenswerte und sinnvolle medizinische Leistungen im Bereich der Prävention, sog. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wie z.B. zusätzliche Vorsorge- und Ultraschalluntersuchungen.

Die Kosten hierfür dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, sondern müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden
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