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Schwangerschaftsvorsorge
Ultraschall-Untersuchungen:
Sind im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen zwischen der 9. bis 12., der 19. bis 22. und der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche und darüber hinaus bei medizinisch begründeter Notwendigkeit. Weitere Ultraschall-Untersuchungen sind durchaus sinnvoll, jedoch nicht zwingend notwendig. Sie müssen nach GOÄ berechnet werden.
• Ultraschall-Untersuchungen auf Wunsch
• Ultraschallfoto Ihres Babys
Bringen Sie bitte eine Video-Kassette (VHS) mit, wir können die Ultraschall-Untersuchung simultan auf Video-Kassette aufnehmen und Sie können dann die Aufnahmen Ihren Verwandten zu Hause in Ruhe zeigen!
• Blutzuckerbelastungstest
• Toxoplasmose-Test: Zur Klärung der Immunität gegen Infektionen mit Toxoplasmosen. Jährlich werden ca. 2000 Kinder geboren, die an in der Schwangerschaft erworbener Toxoplasmose mit zum Teil schweren Folgen wie geistiger Behinderung und gestörtem Sehvermögen leiden.
• Triple-Test: Aus einer Blutprobe der Mutter, entnommen zwischen der 15. und 18. SSW, kann eine Risikoabschätzung für das Vorliegen eines Down-Syndroms (Trisomie 21 - sog. Mongolismus) oder eines Neuralrohrdefekts (Spina bifida - offener Rücken) erfolgen.
Schwangerschafts-Kalender (pdf-Download)
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