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Krebsvorsorge
Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig! Als gesetzlich Krankenkassenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
ab dem 45. Lebensjahr: zusätzlich rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut
Nachfolgende Wahlleistungen, die über die Krebsfrüherkennungsrichtlinien hinausgehen, optimieren Ihre Vorsorge und somit Ihre Sicherheit.
• vaginale Ultraschall-Untersuchung
• HPV-Test (Humane Papillomaviren Testung)
• Untersuchung des Urins (Zucker, Eiweis, Blut, Bakterien)
• Untersuchung des Bluts (Blutzucher, Cholesterin, Leber- und Nierenwerte)
• Untersuchung des Vaginalsekrets (pH-Wert, Pilze, Bakterien)
• Test auf okkultes Blut im Stuhl vor dem 45. Lebensjahr
• Testuntersuchungen der Brust vor dem 30. Lebensjahr
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